Auch Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Entscheidend ist die Zahl der pro Woche gearbeiteten Tage. Die Beschäftigung der sog Minijobber wird durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen gefördert und erleichtert vielen Arbeitgebern flexible Reaktionen auf Veränderungen der Beschäftigungslage. Die Höhe der damit verbundenen Urlaubsansprüche ist allerdings in der Praxis häufiger mehr…