Mitte des Jahres 2013 hatte die Finanzverwaltung im Rahmen des § 42 EStG eine neue Ermittlungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt bekommen: die Lohnsteuer-Nachschau. Dazu hat nun das Bundesfinanzministerium einige Anwendungsfragen klargestellt. Schon länger müssen Sie solche unangemeldeten Besuche in einem anderen Bereich tolerieren, denn bereits seit einigen Jahren gibt das Instrument mehr…