Leasinggesellschaften
Seit 2009 stehen Leasinggesellschaften, die Finanzierungsleasing betreiben unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Daraus resultieren diverse aufsichtsrechtliche, bilanzielle und steuerrechtliche Fragestellungen. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einer Vielzahl von mittelständischen Leasinggesellschaften haben wir spezifisches Branchen-Know-how, welches in Kombination mit unserem proaktiven Prüfungs- und Beratungsansatz zu einem echten Mehrwert für unsere Mandaten führt.
Neben den Rechnungslegungsbesonderheiten wie die Bilanzierung unter Anwendung der RechKredV und die Anwendung der branchenspezifischen Formblätter sind wir kompetente Ansprechpartner in allen aufsichtsrechtlichen Belangen, wie beispielsweise die Umsetzung und Anwendung der Anforderungen gemäß:
- Kreditwesengesetz
- Geldwäschegesetz
- MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)
- Anzeigewesen und den dazugehörenden Verordnungen (GroMiKV, AnzVO)
- Institutsvergütungsverordnung
- Substanzwertrechnung
- Umstellung des Rechnungswesens auf RechKredV
- Erstellung oder Prüfung der Substanzwertrechnung
- Einstufung der Verträge als Finanzierungsleasingverträge
- Steuerliche Würdigung der Verträge und des Rechnungswesens
- Gewerbesteuerprivileg
Leasinggesellschaften müssen Ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Dazu stellt die BaFin und die Bundesbank konkrete Anforderungen an den Abschlussprüfer bzw. den Wirtschaftsprüfer.
Anforderung der BaFin an den Abschlussprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer von Finanzdienstleistungsinstituten (Rundschreiben 9/2006):
- Nachweis über die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO
- Eignung des Prüfers
- Ausreichende Kenntnisse in der Prüfung von Finanzdienstleistungsinstituten
Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Nürnberger Treuhand stehen Ihnen als erfahrene und von der BaFin akzeptierter Partner für Ihre Jahresabschlussprüfung zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf die Aufsicht und sichern so den reibungslosen Ablauf des Aufsichtsverfahrens.