Sonstige Bestätigungsleistungen
Sonstige Bestätigungsleistungen eines Wirtschaftsprüfers werden aufgrund besonderer Anforderungen Ihrer Branche, Verpflichtungen aufgrund erhaltener oder beantragter Fördermittel oder aufgrund von gesetzlichen Vorschriften benötigt. Gerne führen wir nachfolgende Bestätigungsleistungen für Sie durch:
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
- Prüfung und Testierung von Finanzausgaben im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln
- Mittelverwendungsprüfung (ESF, Zuwendungen von Stiftungen)
- Prüfung nach den Vorschriften des KWK-G und EEG
- Prüfungen nach den Verpackungsverordnungen (z.B. DSD-Prüfungen)